In unserer Einrichtung gilt bei Infekten weiterhin FFP2-Masken-Pflicht. Wir bitten Sie darum, sich daran zu halten.
Die Kosten für ein ärztliches Attest, inkl. Schulbescheinigung, werden von den Krankenkassen nicht getragen, daher sind die Atteste ab sofort nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) kostenpflichtig.
Aufgrund eines Wasserschadens können unsere Öffnungszeiten abweichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Untersuchungen nicht im gewohnten Umfang durchführbar sind. Auch bei Abholungen von Unterlagen kann es zu Verzögerungen kommen.