Achtung!
Aus betrieblichen Gründen bleibt unsere Praxis
am Freitag, den 25.07.25 geschlossen.
Achtung!
Liebe Patient:Innen, in unserer Einrichtung gilt bei Infekten weiterhin FFP-2-Masken-Pflicht. Wir bitten Sie darum, sich daran zu halten.
Die elektronische Patientenakte
Seit 29.04.2025 steht die elektronische Patientenakte, kurz ePA, zur Verfügung. Für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprochen haben, wurde durch die Krankenkassen eine elektronische Patientenakte angelegt. Hier sollen wichtige medizinische Informationen hinterlegt werden, wie z.B. der Medikamentenplan oder auch die aktuelle Befunde. Sie entscheiden, welche Dokumente bereitgestellt werden und für wen diese dann wie lange einsehbar sind.Nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte hinterlegen wir als Minimum Ihren Medikamentenplan und ggf Ihre aktuelle Laborbefunde. Für das Einstellen von älteren Dokumenten z.B. auch Arztbriefe in Papierform wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
RSV-Impfung ist bei uns verfügbar!
Die Nachfrage zur RSV-Impfung steigt, daher hier einige Informationen zum aktuellen Stand. Die Impfung gegen das Respiratorische Synzytial Virus, einem Erreger von Atemwegsinfekten, wurde Ende September 2024 von der STIKO für alle ab 75 Jahren als Einmalimpfung empfohlen. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen oder Menschen mit schweren chronischen Grunderkrankungen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Infektion besteht, können schon ab 60 Jahen geimpft werden.
Zur Impfung können Sie ohne Termin während unserer Öffnungszeiten in die Praxis kommen.
Corona-Auffrischungsimpfung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Corona-Impfung. Wir halten uns an die
Empfehlungen der STIKO, die zu einer Auffrischungsimpfung für Personen ab 60
Jahren, für jene mit Risikofaktoren wie chronischen Erkrankungen, für alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen und für Personen jeden Alters, die beruflich einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt
sind, rät.
Die Kosten für ein ärztliches Attest, inkl. Schulbescheinigung, werden von den Krankenkassen nicht getragen, daher sind die Atteste ab sofort nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
kostenpflichtig.